Definition
Generell weisen Infrastrukturanlagen folgende Charakteristika auf:
- Existenz eines physischen Netzwerks oder Knotenpunkts - Infrastruktureinrichtungen dienen als notwendige Voraussetzung für sämtlichen volks- und betriebswirtschaftlichen Abläufe (z.B. Stromleitungen, Pipelines, Straßen, Brücken, Tunnel, Schiffshäfen, Flughäfen usw.)
- Lange Lebensdauer - Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Finanzierung und die Bewertung von Infrastrukturanlagen. Infrastruktureinrichtungen werden in der Regel langfristig genutzt und weisen ein vergleichsweise geringes technologisches Risiko auf
- Örtlich gebunden und nutzungsspezifisch - Infrastrukturanlagen sind im Allgemeinen unbeweglich. Dabei wird die Dimension der Infrastruktureinrichtung insbesondere durch die geographischen Gegebenheiten, die Demographie und die spezifische Nachfrage bestimmt. Die Kombination aus langen Laufzeiten und die Tatsache, dass Infrastrukturanlagen ortsgebunden sind, implizieren, dass sowohl die Art und der Grad von Infrastruktureinrichtungen die wirtschaftliche Attraktivität einer Region oder sogar eines Landes bestimmen. Weiterhin sind Infrastrukturanlagen nutzungsspezifisch d.h. die Anlagen können lediglich für einen bestimmten Zweck verwendet werden
- Starre Anpassung - Insbesondere kann auf Nachfrageschocks nur mit grosser zeitlicher Verzögerung reagiert werden, da Infrastruktureinrichtungen typischerweise große Investitionsvorhaben darstellen und dabei mit vergleichsweise langen Planungs-und Realisierungsphasen einhergehen
- Wohlfahrts- und BIP-steigernd - Infrastruktureinrichtungen stellen die grundlegenden Güter und Dienstleistungen bereit, welche für das Funktionieren einer Volkswirtschaft notwendig sind. Die Güter und Dienstleistungen werden sowohl von Privathaushalten als auch von Unternehmen konsumiert. Dementsprechend ist sowohl die Preisgestaltung als auch die Versorgungsicherheit sowohl in wirtschaftlicher als auch politischer Hinsicht von grosser strategischer Bedeutung




